Zitatrecht in der Praxis zunehmend eingeschränkt

In Kooperation mit dem Börsenverein möchte der Silberfuchs-Verlag eine öffentliche Debatte darüber anregen, dass die Absicherung des Zitatrechtes zur Vermittlung des allgemeinen Kulturgutes in Veröffentlichungen dringend nötig ist. Zunehmend wird die Anerkennung von Zitaten in der Praxis in Frage gestellt – durch kommerzielle Nutzung von Lizenzen wird die Veröffentlichung von wissensvermittelnden Publikationen blockiert oder so kostspielig, dass die Herausgabe dieser Art von Publikationen auf lange Sicht in Gefahr gerät. Angesichts der aktuellen Bildungsdebatte in Deutschland wäre dies eine kulturelle und bildungspolitische Katastrophe.

Allgemeines Kulturgut wird zunehmend zur Ware! Ohne eindeutige Rechtssicherheit droht Verlagen mit Bildungsschwerpunkt, die auf Zitate zur Wissensvermittlung angewiesen sind, in Zeiten zunehmender Klagewellen im Urheberrecht schnell die Insolvenz. Fachanwälte raten inzwischen zu einer Einzelfallprüfung jedes eingesetzten Zitates – bei Publikationen mit zahlreichen Zitaten ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, der bei Bildungsveröffentlichungen mit kleinen Auflagen illusorisch ist. Vor allem Publikationen von digitalen neuen Medien – Hörbücher, Filme – werden oft automatisch lizenzpflichtigen Unterhaltungsgenres zugeordnet, auch wenn die Inhalte der Wissensvermittlung dienen. Bildwerke, Sprachwerke, Musikwerke gehören zum kulturellen Allgemeingut und müssen zitierbar bleiben! Da die Vermittlung allgemeinen Kulturgutes in der Wissensgesellschaft eine fundamentale Notwendigkeit darstellt, besteht dringender Handlungsbedarf.

Wir fordern mehr Rechtssicherheit

Präzise gesetzliche Regelungen im Zitatrecht!
-
Anerkennung von neuen digitalen Medien zur Wissensvermittlung: ein Gütesiegel „zitierberechtigtes Bildungsmedium“ für alle Veröffentlichungsarten
- Regelung von klingenden Musikbeispielen durch allgemeine Begrenzung einer Höchstlänge im Zitat statt Einzelfallprüfung
- Regelung von Bildzitaten über den allgemeinen Kontext der Veröffentlichung statt Einzelfallprüfung
- Regelung für Zitate im multimedialen Kontext: Sprachwerke, Bildwerke, Musikwerke in Filmen, Hörbüchern etc

Wir suchen Mitstreiter:

Verlage, die ebenfalls mit diesem Problem zu kämpfen haben!
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat angeregt, während der Frankfurter Buchmesse vom 15.-19.10.2008 eine Podiumsdiskussion zum Thema Zitatrecht zu veranstalten.
Wir möchten gern alle betroffenen Verlage und weitere Interessenten einladen, daran teilzunehmen.
Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit dem Börsenverein auf oder direkt mit uns.

Hintergrund

Erfahrungsbericht aus der täglichen Praxis eines Hörbuch-Verlages für Kulturthemen

Der Silberfuchs-Verlag ist ein Zusammenschluss von zwei ARD-Rundfunk-Autorinnen, die seit gut zwei Jahren Hörbücher über Kulturgeschichte veröffentlichen. Sie kooperieren mit Kulturfestivals (z.B. Schleswig-Holstein Musik Festival), Bildungseinrichtungen (z.B. Institut Français, Goethe-Institut) oder Kulturinstituten/Museen (z.B. Laeiszhalle Hamburg, Brahms-Gesellschaft Baden-Baden). Die Hörbücher beschreiben die Kulturgeschichte verschiedener Länder (bislang erschienen: Japan, China, Russland, Ungarn und Niederlande; in Planung: Türkei, Israel, Deutschland, Frankreich) sowie Komponistenbiografien. Das Konzept von Kulturvermittlung ist, dass über das Hören – eine dramaturgisch enge Verzahnung von Information, Erzählung und Musikbeispielen – auch Menschen mit wenig kultureller Vorbildung an Kulturthemen herangeführt werden können. Beim Lesen „abstrakter“ Texte ist es für Laien viel schwieriger, eine eigene Vorstellung zu entwickeln und damit einen Zugang zur Kultur zu finden. Die Silberfuchs-Länderreihe versucht in Zeiten der Globalisierung, Vorurteile über „fremde“ Kulturen abzubauen und die kulturelle Vielfalt der Welt als Reichtum schätzen zu lernen.

Diese Idee der Kulturvermittlung stößt nicht nur bei Kulturinstitutionen auf ein hervorragendes Echo, sondern auch beim Publikum, in den Medien und in der Öffentlichkeit: Die Silberfuchs-Hörbücher wurden nun schon zum zweiten Mal für den Deutschen Hörbuchpreis nominiert (Kategorien „Beste verlegerische Leistung“, „Beste Information“), das Konzept der Kulturvermittlung wurde mit dem Gründerpreis der IHK Lübeck und dem Sonderpreis Kultur der Wirtschaftsjunioren an der Handelskammer Hamburg ausgezeichnet.

Das juristische Problem: Musikausschnitte, literarische Zitate, Bildmaterial im Booklet der CD werden in der Rechtssprechung nicht einheitlich bewertet: Handelt es sich um Zitate oder um lizenzpflichtige Übernahmen/Illustrationen? Fachanwälte für Lizenzrecht empfehlen eine Einzelfallprüfung jedes einzelnen genutzten Zitates. Durch die Vielzahl der genutzten Quellen – bedingt durch die thematische Vielfalt der Hörbücher – ist diese Einzelfallprüfung aber so zeitaufwändig und horrend teuer, dass eine Finanzierung bei kleinen Auflagen unrealistisch ist. Daher ist der Gesetzgeber gefragt: Eindeutige gesetzliche Regelungen müssen Rechtssicherheit geben, nach denen der Einsatz von Ausschnitten zu Bildungszwecken in einem gewissen Umfang erlaubt wird.

Das Kriterium für die Anerkennung eines Zitates, dass ein neuer schöpferischer Kontext entscheidend ist, trifft auf die Silberfuchs-Hörbücher zu, da sie eine durchgehende Erzählung der Kulturgeschichte eines Landes oder der Lebensgeschichte eines Komponisten entwerfen und die Bilder/Musiken/Gedichte beschreiben, in die Kulturgeschichte einordnen, und Musikausschnitte aus den jeweiligen Epochen wählen, um das jeweilige Zeitalter erlebbar zu machen. Die Ausschnitte werden dramaturgisch genau auf den Text zugeschnitten und so montiert, dass eine neue Einheit von Wort und Musik entsteht.

Die Frage ist nun: da im Buchbereich ja auch bei populärwissenschaftlichen Publikationen das Zitatrecht greift, wie lässt sich erreichen, dass es auch für populärwissenschaftliche Hörbücher Rechtssicherheit geben kann? Das wäre ja z.B. über eine gesetzliche Regelung über die Höchstdauer mit Musikausschnitten denkbar oder die Anerkennung unserer Hörbücher als Bildungsmedien (den Schulbüchern vergleichbar oder den Rundfunkanstalten, dort hat sich längst die Praxis durchgesetzt, dass kurze Ausschnitte nicht lizensiert werden).

Gerade angesichts der aktuellen Debatte um die Defizite der kulturellen Bildung in Deutschland erscheint es absurd, wie sehr ein kleiner Verlag zu kämpfen hat, der sich für kulturelle Breitenbildung engagieren möchte.